OGH: Meinungsfreiheit vor dem Persönlichkeitsrecht bei Domains

Laut einem Artikel auf domain-recht.de hat der Oberste Gerichtshof in Österreich, die Revision im Streit um eine bestimmte Domain zugelassen, und der Meinungsfreiheit vor dem Persönlichkeitsrecht den Vorzug gegeben.

Es ging dabei um die Rechtsprechung bei kritisierenden Domains, wie zum Beispiel ob die Domain firmaXYZ-unzufrieden.at eine Markenrechtsverletzung der firmaXYZ ist.

Der ausführliche Artikel auf domain-recht.de

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