OGH gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs
Gute Nachricht für den Handel und PC Käufer in Österreich. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stimmte einer Klage der Literar Mechana und Verwertungsgesellschaft bildender Künstler bezüglich einer 21,6 € Abgabe pro Rechner nicht zu. Händler die seit circa 2006 die Reprografievergütung für PCs an die Verwertungsgesellschaften abgeführt haben können den Betrag zurückfordern.
Die Reprografievergütung für Drucker, Kopierer, Scanner und Datenträger ist leider noch immer an die zwei Verwertungsgesellschaften abzuführen.