Der österreichische Telekom-Anbieter A1 kündigt ab 19. Mai 2014 eine Preisanhebung von älteren Grundentgelten an, ebenso müssen nun alle A1-Handykunden die SIM-Pauschale bezahlen. Für mobile Sprachtarife, die vor dem 18. November 2013 beziehungsweise der sogenannten Company Network Tarife, die vor dem 1. April 2013 angemeldet wurden sowie für mobile Internettarife, die vor dem 3. Juni 2013 angemeldet wurden, müssen A1-Kunden um 1,9 Euro mehr Grundentgelt zahlen.
Durch die Einführung der jährlichen SIM-Pauschale auch für bestehende A1-Kunden in der Höhe von 19,90 Euro, erhöht sich das monatliche Grundentgelt um 1,66 Euro pro Handynummer. Dafür müssen Kunden nichts mehr für eine etwaige Sperre, Wiedereinschaltentgelt oder für einen SIM-Kartentausch bezahlen.
Als Gründe für die Preiserhöhung führt das Unternehmen einerseits eine stetig steigende Nutzung, besonders durch Smartphones, des mobilen Datenverkehrs an. Dadurch müsse A1 Investitionen in den Netzausbau tätigen. Andererseits will A1 mit der Preiserhöhung die Inflation der vergangenen Jahre ausgleichen.
Telefonate mit A1 ins Ausland / aus dem Ausland – Roaming
Eine weitere Preisanpassung von A1 betrifft die Telefonate und SMS-Versand ins Ausland an: Es gibt dann nur mehr eine Zone und einen Preis, wenn man in das Ausland anruft. Wie bei vielen anderen Telekom-Unternehmen auch, waren die Preise für Telefonate in das Ausland in mehrere Zonen geteilt. Mit der neuen 1-Zonen-Einteilung bezahlen A1 Kunden in das Ausland, egal welches Land, 0,99 Euro pro Minute oder 0,81 Euro wenn man einen Company Network Tarife hat. In allen Tarifen wird der SMS-Versand ins Ausland 0,35 € pro SMS kosten.
Auch beim A1 Roaming kommt es zu einer Reduzierung auf eine einzige Zone. Es gilt für alle Kunden der neue Standard-Roaming Tarif A1 Roaming Basic. Egal in welchem Roaming Netz man im Ausland gerade eingebucht ist, es gilt dann immer derselbe Preis. Innerhalb der EU bestehen weiterhin die Preise laut EU-Regulierung.
Interessant in diesem Zusammenhang ist das wahrscheinliche Aus für Roaming-Gebühren auf Betreiben der EU.
Wichtig für Kunden, die mit den Änderungen bei A1 nicht einverstanden sind und eine Kündigung überlegen: Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht (Sonderkündigungsrecht).