Der Großteil der Straftaten rund um Computer & Internet entfällt auf Betrugsdelikte. Das Bundesministerium für Inneres hat in einem Leitfaden eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Betrug im Internet erstellt. Generell wird Betroffenen empfohlen, umgehend Anzeige auf einer Polizeiinspektion zu erstatten. Der übliche Verlauf der Anzeige führt von dort in den Fachbereich beim jeweils zuständigen Landeskriminalamt.
Inhaltsverzeichnis
Beim Ein- und Verkauf über Onlineplattformen bzw. Verkaufsportalen ist generell größte Vorsicht geboten. Der Handel findet in der Regel zwischen Privatleuten statt. Sowohl Käufer als auch Verkäufer können hierbei zu finanziellen Schaden kommen. Grundsätzlich kann bei allen folgenden Betrugsformen im Internet davon ausgegangen werden, dass entweder nichtexistente Waren meist weit unter den üblichen Marktpreisen zum Verkauf angeboten werden oder bei den angebotenen Waren versucht wird mittels gefälschter Bestätigungen finanziellen Schaden zu verursachen.
Worauf Käufer im Internet achten sollten
Als Käufer sollte man folgende mögliche Betrugsformen beachten:
Vorschussbetrug
Beim Vorschussbetrug behauptet der angebliche Verkäufer zumeist im Ausland zu sein und ersucht um Überweisung einer Vorauszahlung per Finanzdienstleister wie etwa Western Union. Der angebotene Artikel wird entweder zu einem auffallend günstigen Preis oder weit unter dem Handelswert inseriert. Trotz Bezahlung wird keine Ware geliefert. Auf Nachfrage reagiert der Verkäufer mit verschiedensten Argumenten wie etwa Zustellprobleme, bis nach einiger Zeit keine Reaktion mehr erfolgt.
Treuhandbetrug
Der Verkäufer behauptet beim sogenannten Treuhandbetrug wiederum im Ausland zu sein und bietet die Abwicklung des Geschäfts über ein Transportunternehmen an. Käufer werden aufgefordert das Geld für die Ware an das Transport- oder Logistikunternehmen zu überweisen, damit die Auslieferung erfolgen kann. Diese Unternehmen gibt es jedoch in Wahrheit nicht, die Internetauftritte sind ebenso wie die an Sie gerichteten Emails eine Fälschung.
Worauf Verkäufer im Internet achten sollten
Scheckbetrug
Der angebliche Interessent für Ihre Ware behauptet im Ausland aufhältig zu sein und gibt an mittels Bankscheck bezahlen zu wollen. Wenn Sie zustimmen, erhalten Sie einen Scheck mit einem weit überhöhten Betrag. Auf Ihre Nachfrage werden Sie mit verschiedensten Ausreden aufgefordert, den Differenzbetrag per Finanzdienstleister zurück zu überweisen. Die Bonitätsprüfung des Schecks nimmt einige Zeit in Anspruch. Danach wird der Betrag des zumeist nicht gedeckten oder gefälschten Schecks wieder von Ihrem Konto abgebucht. Damit haben Sie sowohl den Überweisungs- als auch den Differenzbetrag verloren und
gegebenenfalls auch ihre mittlerweile schon versandte Ware.
Betrug mit Tracking-ID
Der Interessent für Ihre Ware schlägt Ihnen ein schnelles Geschäft vor und ersucht Sie um Bekanntgabe Ihrer Kontodaten für eine Überweisung. Danach erhalten Sie eine Bestätigung von dem „angeblichen“ Bankinstitut des Käufers, dass die Überweisung in Auftrag gegeben wurde. Um das Geld zu erhalten müssen Sie jedoch einen Versandbeleg oder eine TrackingID
übermitteln, die voraussetzt, dass Sie Ihre Ware bereits versendet haben. Danach bricht der Kontakt zum mutmaßlichen Käufer ab, die Bestätigung des Bankinstitutes war gefälscht und Ihre Ware ist verloren.
PayPal-Betrug
Der Interessent für Ihre Ware besteht auf Bezahlung mittels PayPal und behauptet im Ausland aufhältig zu sein. Die Ware soll von einem Transportunternehmen seiner Wahl abgeholt werden. Sie werden aufgefordert, sich einen PayPal-Account anzulegen, falls Sie
nicht über einen solchen verfügen. Kurz danach erhalten sie eine gefälschte Zahlungsbestätigung von PayPal. Auch hier übersteigt der „überwiesene“ Betrag den Kaufpreis deutlich. Sie werden daher aufgefordert, den Differenzbetrag als Spesenersatz dem „Transportunternehmen“ zurück zu überweisen. Da auch in diesem Fall das Transportunternehmen in Wirklichkeit gar nicht existiert, ist das Geld verloren.
Weitere Betrugsphänomene sind laut der Polizei:
Betrug auf Verkaufsportalen
Dabei bieten die Täter nichtexistente Waren meist weit unter den üblichen Marktpreisen zum Verkauf an. In weiterer Folge wird die Bezahlung mittels Vorauskasse gefordert. Nach erfolgter Zahlung wird jedoch keine Ware geliefert und das Geld ist verloren. Als Tipp sollte vor dem Internetkauf überprüft werden ob ein entsprechendes Impressum des Betreibers gibt und die die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Internetshops angesehen werden. Bezahlung mittels Vorauskasse oder Geldtransfer-Diensten wie zum Beispiel Western Union sollten vermieden werden.
Wohnungsvermietbetrug
Die Täter bieten Mietwohnungen zu sehr günstigen Preisen an. Die Kommunikation erfolgt in der Regel ausschließlich über Email. Die Täter geben zum Beispiel an, aus beruflichen Gründen ins Ausland verzogen zu sein und nun die Wohnung vermieten zu wollen. Die Täter verlangen eine Vorauszahlung der Kaution und der ersten Monatsmiete und geben an,
die Schlüssel in weiterer Folge zu versenden. Die Zahlung soll über Geldtransferdienstleister wie zum Beispiel Western Union erfolgen.
Tipps
- Kein Geld überweisen solange die Wohnung nicht selbst besichtigt wurde!
- Vorsicht bei besonders günstigen Angeboten
Inkasso Stalking
Die Täter versenden beim Inkasso Salking Emails in denen die Bezahlung für in Wirklichkeit nicht existierende Rechnungen gefordert wird. Als Absender scheinen vermeintliche Inkassobüros oder Rechtsanwälte auf. In vielen Fällen wird auf im Anhang übermittelte Rechnungen verwiesen,
in denen Details über die Forderung zu entnehmen sind.
Diese Dateien sollten in keinem Fall geöffnet werden, da diese häufig Schadsoftware beinhalten, die sich am Computer installiert. Keinesfalls auf derartige Schreiben reagieren und derartige E-Mails gleich löschen.
Quelle: www.bmi.gv.at/cms/BK/betrug/start.aspx
Die Polizei warnt, dass man in nächster Zeit insbesondere im digitalen Bereich verstärkt damit rechnen muss, dass Kriminelle unter dem Deckmantel „Coronavirus“ versuchen, Schaden zuzufügen. Das könnte zum Beispiel passieren:
- Eine Webseite dazu auffordert Daten einzugeben, um über die aktuellsten Entwicklungen im Zusammenhang mit Corona informiert zu bleiben.
- Eine Mail fordert auf, eine neue Software für die Telearbeit zu installieren.
- Eine Mail fordert auf, ein Passwort auf einer Webseite einzugeben, um das neue Zusammenarbeitstool (Videokonferenzen, Chat-Tools …) zu aktivieren.
- Ein Popup-Fenster erscheint auf Ihrem Bildschirm, in dem das „Sicherheitsteam“ auffordert, die Installation und Freigabe eines erforderlichen Remote-Tools zu akzeptiert.
Sicherheitsgrundsätze im Web beachten
- Das Bundeskriminalamt fordert dazu auf, skeptisch zu sein wenn man z. B. per E-Mail zu ungewöhnlichen oder auch scheinbar notwendigen Handlungen aufgefordert werden oder auf Seiten verwiesen werden, auf der Sie ein Passwort oder persönliche Daten eingeben sollen. Hier ist zu bedenken, dass die Absenderadresse oder der Name in solchen E-Mails gefälscht sein könnten.
- Inhaltliche Korrektheit prüfen: Grundlegende Änderungen von Prozessen in einer Organisation werden auf deren Homepage, in Team-Sitzungen oder durch interne Verlautbarungen bekannt gemacht. Bei Unsicherheit zuerst bei der zuständigen Stelle nachfragen.
- Zugangsdaten nur auf Webseiten eingeben, bei denen die Adresse [der erwartete Domainname] unmittelbar vor dem ersten Schrägstrich steht. Wenn Sie sich unsicher sind, geben Sie die Web-Adresse händisch ein, damit verhindern Sie zumeist, dass Sie auf einer sogenannten „Fake-Seite“ landen (z. B. Coce-lola.xx anstatt von Coca-lola.xx).
- Beachten Sie bitte unbedingt die Schreibweise von Ihnen übermittelten Web-Adressen. Wenn es sich um Ihnen „bekannte Adressen“ handelt, geben Sie diese unbedingt händisch oder aus Ihren Aufzeichnungen mittels copy/paste ein. Übernehmen Sie im Zweifelsfall keineswegs Web-Links, welche Ihnen per E-Mail übermittelt wurden.
- Weder ein Kreditinstitut noch eine namhafte Vertretung eines Geschäftspartners, wird Sie jemals per Mail oder Popup auffordern, auf einen Link zu klicken oder persönliche Angaben zu bestätigen, keines Falles eine Ausweis-Kopie zu übermitteln.
- Wenn Sie E-Mails von Firmen, Bekannten und Freunden erhalten, sehen Sie sich bitte immer die ganze Emailadresse an und achten Sie insbesondere darauf, dass der Namens-Teil als auch die angeführte Domäne hinter dem @ jenem Mail-Anbieter entspricht, der Ihnen dazu bekannt ist. Oftmals werden von Tätern gleichlautende Mail-Adressen unter Verwendung unterschiedlicher Domänen verwendet.
- Haben Sie Ihre Zugangsdaten auf einer vermeintlich unsicheren Webseite eingegeben, ändern Sie sofort das Passwort und informieren Sie die für Sie zuständige IT-Abteilung, um allfällige missbräuchliche Zugriffe in diesem Zeitraum zu dokumentieren und festzuhalten.