Die am 25.5.2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat es sich zum Ziel gesetzt, die Datenschutzrechte von Verbrauchern auszubauen und die Rechtsdurchsetzung zu stärken. Zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten fällt die Bilanz des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) ernüchternd aus.
Ab 25.5.2018 müssen die neuen Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angewendet werden – das weiß mittlerweile fast jeder. Die meisten wissen auch, dass bei einem Verstoß mit empfindlichen Strafen (bis zu EUR 20 Mio. bei multinationalen Unternehmen) zu rechnen ist.