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Beliebte Streaming-Dienste wie Spotify oder Apple Music beinhalten  neben Kinderliedern und Hörspielen für Heranwachsende auch Inhalte, die für den Nachwuchs nicht altersgerecht sind. Laut AGB sind die gängigen Dienste frühestens ab 13 Jahren erlaubt. Der Medienratgeber „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ rät Eltern, ihre Kinder beim Entdecken von Hörangeboten zu begleiten und das Gehörte zu besprechen. Einstellungen können für mehr Sicherheit sorgen.

Im Breitbandatlas können sich Österreicher über aktuelle Internet Verbindungsgeschwindigkeiten sowie laufende und geplante Ausbauprojekte für Glasfaserkabel informieren. Mit einem Klick ist so ein Überblick über die derzeitige und künftige Leistung der eigenen Internetverbindung abrufbar. Seit seinem Start bietet der Breitbandatlas Informationen über die verfügbare Bandbreite in ganz Österreich.

Der Großteil der Straftaten rund um Computer & Internet entfällt auf  Betrugsdelikte. Das Bundesministerium für Inneres hat in einem Leitfaden eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Betrug im Internet erstellt. Generell wird Betroffenen empfohlen, umgehend Anzeige auf einer Polizeiinspektion zu erstatten. Der übliche Verlauf der Anzeige führt von dort in den Fachbereich beim jeweils zuständigen Landeskriminalamt.

Beim Ein- und Verkauf über Onlineplattformen bzw. Verkaufsportalen ist generell größte Vorsicht geboten. Der Handel findet in der Regel zwischen Privatleuten statt. Sowohl Käufer als auch Verkäufer können hierbei zu finanziellen Schaden kommen.  Grundsätzlich kann bei allen folgenden Betrugsformen im Internet davon ausgegangen werden, dass entweder nichtexistente Waren meist weit unter den üblichen Marktpreisen zum Verkauf angeboten werden oder bei den angebotenen Waren versucht wird mittels gefälschter Bestätigungen finanziellen Schaden zu verursachen.

Für Computer mit Internetanschluss müssen laut Entscheidung (Ro 2015/15/0015 vom 30. Juni 2015) des Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Österreich keine Rundfunkgebühren bezahlt werden.

Laut dem VwGH wollte der Gesetzgeber bei der verfassungsrechtlichen Definition des Rundfunkbegriffs elektronische Darbietungen über das Internet nicht erfassen. Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes sind nur jene Geräte, die „Rundfunktechnologien“ verwenden (drahtloser terrestrischer Weg, Kabelnetze, Satellit). Ein Computer, über den mittels dieser Rundfunktechnologien Rundfunkprogramme empfangen werden können (beispielsweise mittels TV- oder Radiokarte, DVB-T-Modul), ist demnach als Rundfunkempfangsgerät zu beurteilen.

Forscher der TU Graz haben überprüft, wie sicher heutige Verschlüsselung ist: Nach dem Ergebnis, würden Angreifer selbst mit einem Budget von einer Milliarde US-Dollar 41 Jahre benötigen, um die kleinsten zugelassenen Internet-„Schlüssel“ zu berechnen.

Sobald sich ein Internetnutzer auf einen Server einloggt, zum Beispiel beim Homebanking oder E-Mails abruft. Es wird eine Internetverschlüsselung (im Idealfall) aktiv. Diese Verschlüsselungen müssen so klein wie möglich gehalten werden, um beispielsweise die geringe Rechenleistung von Smartphones nicht zu verringern. Deswegen wird beim Thema Verschlüsselung grundsätzlich überlegt:

Nach dem gestrigen Einschalten meiner aonTV Mediabox startete diese mit dem Hinweis „Upd“ in der LED-Zeile. Recht bald war klar, dass die Mediabox sich eine neue Firmware holt. Die grafische Oberfläche ist etwas dunkler geworden, aber viel wichtiger: Zwei neue Funktionen sind nun vorhanden.

1. Radio bzw. Internetradio

2. Meine Medien

Für mich wurde es Zeit WLAN beim  Thomson TG585 Router zu aktivieren um ein Notebook auch mal drahtlos an meinen Internetzugang anzubinden. Nachdem alle erforderlichen Einstellungen getätigt waren, habe ich die Konfiguration vom Router speichern lassen und auf den automatischen Neustart des Routers gewartet.