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CoV-Krise: Netzneutralität kann in Österreich aufgehoben werden

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In Österreich können Provider die Netzneutralität im Zeichen den Covid-19-Krise aufheben und damit Internetdienste prioritisieren. Darüber informierte heute die Regulierungsbehörde RTR in einem Schreiben an die Provider. Damit können Streaming-Angebote wie Netflix oder Amazon in der Priorität nachgereiht werden um notfalls Bandbreite für HomeOffice freizuhalten.

Videostreaming mit weniger Priorität

Solche Maßnahmen könnten unter Umständen auch darin bestehen, bestimmte Kategorien von Diensten wie Videoanwendungen weniger prioritär zu behandeln. Die Feststellung, ob im Netz des jeweiligen Anbieters eine drohende Überlastung vorliegt, die eine entsprechende Verkehrsmanagementmaßnahme erfordert, ist individuell vom jeweiligen Anbieter selbst zu beurteilen. Das Vorliegen der Überlastungsgefahr ist jedenfalls vom Anbieter anhand objektiv nachvollziehbarer und messbarer Kriterien im Einzelfall und auf Nachfrage nachzuweisen.

  • Geplante Verkehrsmanagementmaßnahmen im Sinne dieser Regelung sind der RTR-GmbH zeitnahe zur Durchführung einer solchen Maßnahme, jedenfalls am selben Tag, unter genauer Bezeichnung der technischen Verkehrsmanagementmaßnahmen, deren voraussichtlicher Auswirkungen auf Dienste im Allgemeinen sowie deren voraussichtlicher Dauer in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen.
  • Die RTR weißt ausdrücklich darauf hin, dass keine Verkehrssteuerungsmaßnahme über das notwendige und erforderliche Ausmaß hinaus fortgesetzt werden darf.

Dies erleichterte Regulierungsbehörde eine informelle Einschätzung vorab darüber, ob eine solche Maßnahme vor dem Hintergrund der tatsächlichen Netzauslastung mit der genannten EU-Verordnung über das offene Internet vertretbar erscheint.

Quelle: www.rtr.at/de/pr/pinfo18032020

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